Registrierung sowie die regelmässige Impfung von Geflügelbeständen gegen die Newcastle Disease sind Pflicht - Hinweis des Landesverbands der Rassegeflügelzüchter Rheinland-Pfalz e.V.
Regelmässige Impfungen von Hühnern- und Truthühnern gegen die Newcastle Disease sind Pflicht und müssen in einem Impfbuch nachgewiesen werden!
In Deutschland besteht eine Impfpflicht für Hühner- und Truthühner gegen die anzeigepflichtige Newcastle Disease (ND), auch atypische Geflügelpest genannt. Daran erinnert der Landesverband der Rassegeflügelzüchter Rheinland-Pfalz. Die ND ist eine hochansteckende Viruskrankheit von Hühnern und Truthühnern (Puten). Aber auch andere Vogelarten sind für ND empfänglich und können das Virus in sich tragen, verbreiten und unter Umständen auch selbst erkranken. Vorbeugend müssen deshalb alle Geflügelhalter - auch Hobbytierhalter - ihre Tiere regelmäßig gegen die Newcastle-Krankheit impfen. Die Impfung ist in solchen Abständen zu wiederholen, dass im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität aller Tiere gewährleistet wird. Die Impfhäufigkeit wird vom Impfstoffhersteller vorgegeben. Besonders Hühnerhalter, die ihre Tiere auf Ausstellungen ausstellen wollen, sollten diese Impfabstände beachten! Über die durchgeführten Impfungen ist ein Nachweis zu führen. Zuwiderhandlungen gegen die Impfpflicht und fehlende Nachweisführung können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden. Darüber hinaus können bei Auftreten eines Tierseuchenausbruchs auch Regressforderungen anfallen, wenn die Tierhalter ihrer Impfpflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind. Die Infektion eines gesunden Geflügelbestandes mit dem Virus erfolgt meist über den direkten Kontakt mit infizierten Tieren, beispielsweise beim Zukauf von Tieren mit unbekanntem Gesundheits- beziehungsweise Impfstatus. Weitere Übertragungsmöglichkeiten bestehen beim Kontakt mit Geflügelabfällen, Geräte, Futter, Einstreu und Menschen.
Weiterführende Infos zu diesem Thema sowie zu der aktuellen Gefährdungslage können HIER nachgelesen werden.
Ergänzend weisen wir in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Haltung von Hühnern, Puten und Tauben und auch Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Wachteln und Laufvögeln beim Fachbereich Veterinärdienst und Verbraucherschutz der jeweils zuständigen Kreisverwaltung registriert werden muss; jeder Halter erhält eine Registrier-Nummer! Der Landesverband hat außerdem in Zusammenarbeit mit dem Landesveterinäramt ein neues IMPFZEUGNIS erarbeitet, das auf allen Ausstellungen Verwendung finden soll.
(Quelle: Landesverband der Rassegeflügelzüchter Rheinland - Pfalz e. V.
www.rassegefluegel-rheinland-pfalz.de)